Tiefgaragen
Es gibt zwei Tiefgaragenebenen.
Die Tiefgaragentore können per Schlüssel oder Funksender geöffnet werden. Die Funksender können Sie beim Hausmeister beziehen.
Beachten Sie bitte, dass es Brandvorschriften gibt und deshalb in den Garagen keine brennbaren Stoffe gelagert werden dürfen. Die Garagen sind keine Lagerräume.
Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen ist ausserhalb der Einzelgaragen und den dafür gekennzeichneten Flächen nicht gestattet.
Die Garagentoren sollten in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, geschieht dies nicht trotz Aufforderung durch die Hausverwaltung, kann die Verwaltung eine für den Eigentümer kostenpflichtige Reinigung beauftragen und dies dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen !
Die Garagen sind mit einer Sprinkleranlage ausgestattet und die Brandaschutzeinrichtungen und Einhaltung der Vorschriften werden vom Brandschutzmeister in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.