Stoerungen des Fernsehempfangs

Bitte beachten Sie, dass Beauftragungen zur Stoerungsbeseitigung, welche von der Anlage ausgehen, ausschließlich durch die Verwaltung beauftragt werden dürfen.

Sollten Sie von einer Fernsehstörung in Ihrer Wohnung betroffen sein, melden Sie dies bitte der Verwaltung. Die Verwaltung wird dann einen Auftrag zur Störungsbeseitigung an einen Fachmann stellen.

Nur Rechnungen, aus Aufträgen, welche die Verwaltung erteilt hat, werden auch von der Eigentümergemeinschaft bezahlt !