Mieter / Eigentümerwechsel

Mieterwechsel

Um für Ihren Mieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen zu können, informieren Sie bitte den Hausmeister, damit die Zählerstände für Wasser und Heizung abgelesen werden und eine genaue Abrechnung für Ihren Mieter erfolgen kann. Sie sollten in diesem Zusammenhang die Verwaltung über den Namen des neuen Mieters informieren.

Eine Meldung an die Einwohnermeldestelle ist nicht mehr erforderlich.

Informieren Sie bitte Ihren Mieter über die Hausordung. Ebenso sollten Sie Ihren Mieter über Gemeinschafträume / Freizeiteinrichtungen und deren Nutzung informieren.  

Eigentumswechsel

 Bei einem Eigentumswechsel muss ebenso wie beim Mieterwechsel, die Zählerstände abgelesen werden. Teilen Sie bitte der Verwaltung den neuen Eigentümer mit.

Sie sollten den neuen Eigentümer über alle gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, sowie die Hausordnung informieren.

Der neue Eigentümer sollte sich bezgl. Hauszahlungen und evtl. Fragen mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen.